BayObLG: Strafgefangener, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, Strafvollstreckungskammer, Ausführung, Lebenstüchtigkeit, Verfahrensrüge, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nichtannahmebeschluß, Beschwerdeführer, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Schädliche Auswirkungen, Beschlüsse, Freiheitsentzug, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Berechtigtes Interesse, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Senatsbeschluß, Verletzung der Aufklärungspflicht
Beschluss vom 03.11.2025 – 203 StObWs 391/25